Baustellenkoordination
 

Welche Aufgaben werden an den Bauherren durch die Baustellenverordnung gestellt ?

Für die Sicherheit auf den Baustellen
hat der Bauherr mehr Verantwortung.
 

  Die Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde prüfen bei Bauvorhaben bestimmter Größe die Einhaltung der "Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen" - Bauverordnung. (BaustellV)- vom 10.Juni 1998 (BGBI.I . 1283).

1. Baustellen bestimmten Umfangs sind beim zuständigen Aufsichtsamt zwei Wochen vor der Errichtung der Baustelle schriftlich anzukündigen.

Eine Vorankündigung ist erforderlich, wenn

• die Bauarbeiten länger als 30 Arbeitstage dauern und mehr als 20 Beschäftigte
  gleichzeitig tätig werden oder
• der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.

2. Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden. Der Koordinator muss bereits bei der Planung, der Ausführung aber auch bei der Baudurchführung die Grundsätze für einen sicheren Ablauf koordinieren. (§ 3 BaustellV)

3. Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei grösseren Baustellen und bei besonders gefährlichen Arbeiten.
 
 
 

Dienstleistungsbereich

Baustellenkoordinierung
 

 
  Entsprechend dem § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen-Baustellenverordnung (BaustellV) - stellen wir einen ausgebildeten Baustellenkoordinator mit umfangreichen Fachkenntnissen in der Bauausführung.

Erstellung der Vorankündigung für die zuständige Aufsichtsbehörde.
Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) für größere Baustellen in Abstimmung mit der zuständigen Bauleitung.

Regelmäßig Begehung der Baustelle mit der Bauleitung und dem Bauherren sowie dessen Beauftragten unter Beachtung der Einhaltung des SiGe-Planes und der geltenden Arbeitssicherheitsbestimmungen.

bietet eine umfassende Beratung in allen Fragen der Baustellenkoordination sowie der Arbeitssicherheit und führt als überbetrieblicher Dienstleister sicherheitstechnische Überprüfungen in Ihrem Betrieb durch.
 
 
 

Was sind die Aufgaben bei

der Baustellenkoordinierung ?
 

 
  • Beratung des Bauherren oder von ihm beauftragte Person über Vorschriften und
  Bestimmungen der Arbeitssicherheit.

• Erstellung der Vorankündigung für die zuständige Aufsichtsbehörde

• Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei größeren Baustellen
  (über 500 Personentage) sowie bei besonders gefährlichen Arbeiten

• Koordinierung der Planung und Ausführung für den sicheren Baustellenbetrieb

• Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes während
  der Bauphase. Bei Erfordernis wird der SiGe-Plan entsprechend der Erfordernis
  ergänzt.
 
 
 

Welche Koordinierungsmaßnahmen

werden durchgeführt ?
 

 
 

Schritte
 

Erstellung der Vorankündigung an die Behörde
 
 
Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
 
 
Durchführung der Baustellen-koordination und Beratung mit den verantwortlichen Mitarbeitern
 
 
Überwachung der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsplan und der arbeitsrelevanten Maßnahmen
 
 
Berichterstellung Aktualisierung des SiGe-Planes Sichtung der Bauunterlagen
 

Maßnahmen
 

Sichtung der Bauunterlagen

Checklisten ausfüllen,
Gefährdungen erfassen

Dokumentation der Gefährdungen und Maßnahmen und deren Beseitigung

Dokumentation Aufgaben und Verantwortung

Durchsetzung der
Arbeitssicherheitsbestimmungen

Zusammenstellung der Arbeitssicherheitsberichte

 
     
 

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